Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Optik Weiss GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer

Thorsten Weiß

Dieskaustraße 198

04249 Leipzig

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Herstellung, Lieferung und Reparatur, sowie Aufarbeitung von Sehhilfen, die Anpassung und den Verkauf von Kontaktlinsen und optischer Handelsware. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie von Optik Weiss GmbH schriftlich anerkannt wurden.



2. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht

Der Auftrag zur Anfertigung einer individuell gefertigten Brille kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.


Für Brillen, die nach individuellen Kundenparametern angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten und dadurch nicht mehr anderweitig zu verwenden sind, besteht kein allgemeines Widerrufsrecht. Da es sich um einen Werksauftrag handelt, ist der Widerruf insoweit nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.


Bei verbindlicher Bestellung eines individuell gefertigten Brillenauftrages berechnet Optik Weiss GmbH im Allgemeinen einen Anzahlungsbetrag von 30% des Gesamtauftragswertes in bar oder als Kartenzahlung vor Ort. 


Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, seitens des Kunden oder bei Nichtabholung der gefertigten Brille, behält sich Optik Weiss GmbH vor, den als Anzahlung geleisteten Betrag als Aufwandsgebühr einzubehalten.



3. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Sollte trotz Bemühung seitens Optik Weiss GmbH ein voraussichtlicher Liefertermin ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, geht dies nicht zu Lasten von Optik Weiss GmbH. Dies gilt besonders für Lieferverzögerungen oder Nicht-Lieferungen, die durch Vorlieferanten zu verantworten sind. In diesen Fällen wird sich Optik Weiss GmbH immer bemühen, den Kunden rechtzeitig und umfassend zu informieren.


Wird eine Ware auf Wunsch des Kunden versendet, so geht die Gefahr mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Die Kosten des Versands trägt der Kunde, es sei denn, diese werden von Optik Weiss GmbH ausdrücklich übernommen.


Die Bezahlung hat spätestens bei Übergabe der Ware in Bar oder per Kartenzahlung vor Ort zu erfolgen. Wird eine Rechnung zur Überweisung erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug und in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betriebsinhaber oder ein von diesem ermächtigten Dritten verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.


Gegen Zahlungsansprüche der Optik Weiss GmbH kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.


Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Optik Weiss GmbH.



4. Preise

Alle Preise werden von Optik Weiss GmbH in EURO inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.



5. Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Mit Übergabe einer ärztlichen Verordnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Optik Weiss GmbH mit der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse den Krankenkassenanteil abrechnet.


Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung vermindert sich die Zahlungspflicht des Kunden um den ihm zustehenden Kassenanteil.


Verweigert die Krankenkasse die Zahlung des errechneten Kassenanteils, so ist der Kunde verpflichtet, auch diesen Anteil im Nachhinein zu zahlen. Dies gilt für sämtliche Bestellungen bei Optik Weiss GmbH.



6. Gewährleistung 

Die Gewährleistungsfrist für neu verkaufte und nicht reduzierte Ware beträgt 24 Monate ab dem Auslieferungstag.


Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Werktagen nach Übergabe der Ware anzuzeigen, andernfalls ist Optik Weiss GmbH von der Mängelhaftung befreit.


Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Scheitert diese zweimal, hat der Kunde das Recht die Vergütung zu mindern oder den Vertrag rückgängig zu machen. Fehler oder Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung der Ware seitens des Kunden verursacht wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.


Für Brillen und Kontaktlinsen, die nach Angaben Dritter angefertigt werden, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die vertragsgemäße Herstellung oder Bestellung selbst und deren Anpassung. 


Für die Augenglasbestimmung und die Verträglichkeit der Sehhilfe ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde ausdrücklich die Anfertigung oder Bestellung der Ware nach Angaben Dritter wünscht. 


Für Reparaturleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate nach deren Übergabe an den Kunden.


Optik Weiss GmbH bietet jedem Kunden die Brillen-Verträglichkeitsgarantie innerhalb von 12 Monaten nach Bestelldatum bzw. Datum des Ratenvertrages an, sofern diese ausschließlich nach den von Optik Weiss GmbH gemessenen Parametern gefertigt wurde. Für von der Optik Weiss GmbH angepassten Kontaktlinsen beträgt die Verträglichkeitsgarantie 3 Monate.


Entsteht zwischen den ursprünglich gelieferten Brillengläsern oder Kontaktlinsen und den im Rahmen der Brillen-Verträglichkeitsgarantie getauschten Brillengläsern oder Kontaktlinsen eine Preisdifferenz zu Gunsten des Kunden, so erhält der Kunde von Optik Weiss GmbH einen Warengutschein. 


Sollte durch Umtausch in höherwertige Produkte eine Preisdifferenz zu Lasten des Kunden bestehen, so trägt der Kunde die Preisdifferenz. 



7. Besondere Leistungen im ersten Jahr nach Brillenkauf

Innerhalb von 12 Monaten, nach Bestellung eines individuell gefertigten Brillenauftrages, garantiert Optik Weiss GmbH im Falle eines vom Kunden hergeleiteten Defekts der Brillengläser oder bei Verlust der gesamten Brille einen Nachkauf der Brillengläser in gleicher optischer Wirkung mit einem Preisvorteil von 50%.


Beim Kauf einer Zweitbrille mit identischer optischer Wirkung erhält der Kunde, innerhalb von 12 Monaten, ebenfalls einen Preisvorteil von 50% auf gleichwertige oder günstigere Brillengläser.



8. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt gilt Optik Weiss GmbH für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung von allen vertraglichen Verpflichtungen als freigestellt. Fälle höherer Gewalt sind solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer außerordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können.



9. Neuverglasung, Anpassung und Ausrichtung von kundeneigenen Brillenfassungen

Neue Gläser können von Optik Weiss GmbH in bestehende Fassungen eingearbeitet werden. Entsteht hierbei, wie auch bei anderen Ausrichtungsarbeiten an der überlassenen Ware, ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein Defekt, ist dies als Risiko des Kunden zu werten. In diesem Fall bestehen keine Schadensersatzansprüche und der Kunde muss für Ersatzteile bzw. die Reparatur aufkommen.



10. Reparaturen

Die Reparaturware wird von Optik Weiss GmbH bis zu sechs Monate nach Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist wird Optik Weiss GmbH den Kunden mit einem kostenpflichtigen eingeschriebenen Brief an die Abholung der Ware erinnern und die Bezahlung innerhalb der angegebenen Frist einfordern.



11. Kontaktlinsen 

Die Bestellung von Kontaktlinsen durch den Kunden gilt als verbindlich und verpflichtet zum Kauf. Eine Rücknahme der Kontaktlinsen, wie auch deren Pflegemittel, durch Optik Weiss GmbH ist laut Medizinproduktegesetz nur für original verpackte Ware möglich. 



12. Serviceleistungen

Serviceleistungen werden von Optik Weiss GmbH nach Zeit und Materialaufwand berechnet.



13. Identitätsnachweis

Optik Weiss GmbH ist berechtigt von dem Kunden einen Identitätsnachweis zu verlangen, zu nutzen und ggf. zu speichern.



14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Betriebssitz von Optik Weiss GmbH.



Leipzig, März 2023